Holz als Werkstoff im Bauwesen benötigt Schutz gegen Schädlinge, wenn es seine Funktion dauerhaft behalten soll. Die DIN 68800 "Holzschutz im Hochbau" regelt den amtlich vorgeschriebenen Holzschutz des im Hochbau eingesetzten Holzes, wenn es als tragendes und/oder aussteifendes Element verwendet wird. Für nicht tragende und/oder nicht aussteifende Hölzer ist der Einsatz von Holzschutzmitteln eine Ermessensfrage. Die Gefahr eines Schädlingsbefalls ist aber gleich groß.
Holzschutzarbeiten
dürfen nur von dazu berechtigten Personen ausgeführt
werden. Als Bekämpfungsmittel sind nur die im
Holzschutzmittelverzeichnis gelisteten Präparate
einzusetzen. Setzen Sie sich mit uns in
Verbindung.
Feuchtigkeit im Mauerwerk von Gebäuden und Häusen gefährden im starken Maße die Bausubstanz. Die durch die Feuchtigkeit entstehenden Bauwerksschäden sind vielseitig und können bis zum notwendigen Abriss des Bauwerkes führen. Ein
wichtiger Grundsatz im Bautenschutz ist eine
funktionstüchtige Sperrung der Bauwerksgründung gegen
aufsteigende Feuchtigkeit und drückendes Wasser. Bei
feuchten Wänden ist eine komplexe Ursachen-feststellung
erforderlich. Die so festgestellten Mängel bestimmen die
zur Beseitigung der Feuchtigkeit notwendigen Maßnahmen
sowie die für einen nachträglichen Einbau einer
Horinzontal- und/oder Vertikalsperrung erforderlichen
Mittel. Fachmännisches Wissen ist die Grundlage für den
nachhaltigen Erfolg. Wir beraten Sie gern und
lösen das Problem. |