Der Pflanzenschutz
hat das Ziel, Kulturpflanzen vor Schadorganismen und
parasitären Einflüssen zu schützen. Pflanzenschutzarbeiten
auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch
genutzten Flächen sind nicht erlaubt und benötigen eine
Sondergenehmigung vom zuständigen Pflanzenschutzamt.
Entsprechende Maßnahmen dürfen dann nur von den dazu
berechtigten Personen durchgeführt werden.
Das Pflanzenschutzgesetz
beinhaltet Vorgaben zur Durchsetzung des Pflanzenschutzes
und der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung von
Pflanzenschutzmittel für die Gesundheit von Mensch und
Tier sowie für den Naturhaushalt entstehen. Unsere praxiserprobten
Methoden verwenden
Eine Desinfektion ist das Abtöten von pathogenen Keimen bzw. das irreversible Inaktivieren von krankheiterregenden Keimen in und an kontaminierten Objekten. Aufgabe der Desinfektion ist, die Anzahl der vorhandenen Krankheitskeime zu reduzieren bzw. vollständig abzutöten. Das Gesundheitsamt hat auf
einen hinreichenden Bestand an Desinfektoren in seinem
Bezirk zu achten. Mit
unseren Erfahrungen lösen wir Ihr Problem. |